Liebevolle und familiäre Kinderbetreuung
in der Mini-Kita

Elternbeitrag

Gebühren:


Der Elternbeitrag richtet sich nach der aktuellen Tarifordnung der Stadt Immenstadt. Diese wird regelmäßig angepasst.



Buchungszeit Kinderkrippe / Monat
3-4 Stunden 216,00
4-5 Stunden 235,00
5-6 Stunden 248,00


Hinzukommen 10,00 EUR Spielegeld / Kind / Monat.

In der Elternbeitragsvereinbarung (bei Vertragsabschluss) wird der Kindergartenzuschuss (siehe unten) vom oben genannten Betrag abgezogen. Die Eltern zahlen gleich den geminderten Betrag an uns.
Der Krippenzuschuss wird bei positiver Beantragung direkt an die Eltern ausbezahlt. Die Eltern zahlen den vollen Beitrag aus der Elternbeitragsvereinbarung an uns.



Hinweis: Eltern haben zudem die Möglichkeit einen ANTRAG AUF ÜBERNAHME DER GEBÜHR IN EINER TAGESEINRICHTUNG (§§ 22, 24 i. V. m. § 90 SGB VIII) beimLandratsamt Oberallgäu - Kreisjugendamt - Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen zu stellen. Ansprechpartner ist hier direkt das Landratsamt. Bis zum Bescheid der Kostenübernahme müssen die Gebühren von Seiten der Eltern beglichen werden. Diese werden nach Eingang einer Zahlung des Landratsamtes zurück erstattet.


Beitragszuschuss: 
Quelle: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/


Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Damit der Elternbeitrag keine Zugangshürde zur frühkindlichen Erziehung und Bildung darstellt und die Geltendmachung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz nicht aus finanziellen Gründen scheitert, entlastet der Freistaat Bayern Eltern von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr finanziell bei den Elternbeiträgen.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

Der Antrag zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit wird direkt über die Kindertageseinrichtung gestellt. Den Antrag für einen etwaigen Krippenzuschuss müssen die Eltern selber stellen. Der Antrag ist zu finden auf der oben genannten Quelle.



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